Etliche Anleger und Sparer nutzen im Privatkundenbereich bereits seit Jahren die Option, über offene Fonds in Immobilien, Anleihen oder Aktien Geld anzulegen. Wer wiederum etwas mehr Kapital zur Verfügung hat und darüber hinaus häufig noch etwas ertragreicher anlegen möchte, dem stehen im Bereich der Fonds auch die sogenannten geschlossenen Fonds zur Auswahl. Auch wenn die Investition in offene Fonds und in geschlossene Fonds relativ gleichartig scheinen mag, so sind eine Reihe von Differenzen zwischen diesen zwei Anlageformen feststellbar.
Geschlossene Fonds werden vielmals auch als geschlossene Beteiligungen bezeichnet, da sich der Investor mit seinem Kapital an einem bestimmten Vorhaben bzw. an einer Kapitalgesellschaft beteiligt. Ebenso wie es eine Vielzahl verschiedene Arten von offenen Fonds gibt, so werden auch mehrere Arten von geschlossenen Fond-Beteiligungen unterschieden.
Die wesentlichen Eigenschaften von geschlossenen Beteiligungen
Geschlossene Fonds-Beteiligungen zeichnen sich durch spezielle Merkmale und Eigenschgaften aus. Eine dieser Eigenschaften ist bespielsweise, dass der Anleger sein Kapital immer längerfristig investiert. Des Weiteren ist das investierte Kapital nicht permanent verfügbar.
So ist die erstmalige Rückgabe der gekauften Anteilsscheine in vielen Fällen frühstens fünf Jahre nach dem Kauf möglich. Wer dennoch zuvor schon Finanzielle Mittel benötigt, dem bleibt grundsätzlich nur die Option, die Anteile über den sogenannten Zweitmarkt zu veräußern. Die Laufzeit der geschlossenen Fonds-Beteiligungen richtet sich vor allem nach der Art der Beteiligungen und und liegt meistens zwischen 7 und 15 Jahren. Zu den grundlegenden Eigenschaften der geschlossenen Beteiligungen gehört auch, dass der Geldgeber stets eine festgelegte Mindestsumme investieren muss. Während Anteilsscheine an offenen Fonds oft schon für 40 Euro zu erhalten sind, liegen die Mindestanlagesummen bei geschlossenen Beteiligungen meist bei ca. 15.000 Euro.
Gewinnspanne und Sicherheit bei den geschlossenen Beteiligungen
Für die Empfehlung von geschlossenen Fonds setzen viele Anlageexperten eine gewisse Risikobereitschaft voraus. Der Grund liegt vor allem darin, dass es bei den geschlossenen Beteiligungen – ganz im Gegenteil zu den offenen Fonds – quasi keine Streuung des Risikos gibt. So investiert zum Beispiel ein Lokomotivenfonds oftmals nur in eine einzige Lokomotive oder ein Solarfonds in eine Freiflächensolaranlage. Sollte dann dieses ausgewählte Projekt misslingen, kann im Worst-Case-Szenario sogar ein kompletter Verlust des investierten Geldes erfolgen.
Allerdings sollte man auch verstehen, dass es im Bezug auf das Risiko bzw. die Sicherheit größere Differenzen zwischen den jeweiligen Arten der Fonds gibt. So werden beispielsweise Immobilienfonds deutlich risikoärmer als beispielsweise Schifffonds eingestuft. Zum einen steht bei den geschlossenen Fonds zwar ein (etwas) erhöhtes Risiko, auf der anderen Seite sind aber die Ertragsaussichten in der Regel über dem Durchschnitt. Des Weiteren müssen die Arten der geschlossenen Beteiligungen auch in Bezug auf die Rendite unterschieden werden. Dabei gibt es auch größere Differenzen, sodass der eine geschlossene Fonds durchaus eine Rendite im hohen einstelligen Bereich aufweisen kann, während ein anderer Fonds “lediglich” vier oder fünf Prozent an Gewinn aufweist.
Welche Rechte hat der Geldgeber bei den geschlossenen Fonds?
Als Geldgeber beteiligt man sich mit dem Kauf der Anteile an einer bestimmten Gesellschaft. Diese Unternehmen haben grundsätzlich nur eine Aufgabe, nämlich mithilfe der geschlossenen Beteiligungen und der jeweiligen Kapitalanlage Profit zu erwirtschaften. Von Rechts wegen handelt es sich meist um eine GbR oder auch um eine GmbH & Co. KG. Der Investor ist zwar durch den Erwerb des Anteils im gewissen Sinne Mitinhaber der Unternehmen, hat aber prinzipiell eher keine Rechte in Bezug auf die Mitbestimmung. So verfügt der Anteilseigner beispielsweise über kein Stimmrecht, wie es beispielsweise bei einer Stammaktie bzw. der zugehörigen Aktiengesellschaft der Fall ist.
Die Einnahmen, die der Anleger aus der Investition in die geschlossene Beteiligung erhält, fallen steuerlich nicht selten in den Bereich der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Die verschiedenen Arten von geschlossenen Beteiligungen
Wie schon öfter angesprochen, kann man mitnichten alle geschlossenen Fond-Beteiligungen gleichsetzen. Daher muss man sich immer die einzelne Art der Beteiligung anschauen, wenn man als Geldgeber Interesse an einer Investiotion in geschlossene Fonds hat. Eine vielzahl von geschlossenen Fonds-Beteiligungen sind beispielsweise die Leasingfonds. Zu den Leasingfonds zählen diejenigen geschlossenen Fond-Beteiligungen, deren “Vorhaben” vorrangig darin besteht, einen festgelegten Sachwert im Rahmen des Leasings zu vermieten. Der Sachwert, wie beispielsweise ein Flugzeug oder ein Schiff, wird also erstmal mit dem von den Anlegern gesammelten Kapital erworben, um dann in der Folge vermietet zu werden. Zu den Leasingfonds gehören beispielsweise die schon erwähnten Helikopterfonds, Flugzeugfonds oder auch Containerfonds.
Neben den Leasingfonds gibt es aber noch einige weitere Arten von geschlossenen Fonds, die keine Sachwerte verleihen, sondern gewissermaßen selbst mit dem Investitionsgut wirtschaften. Zu den sonstigen geschlossenen Fonds gehören unter anderem die Private Equity Fonds, die geschlossenen Immobilienfonds (nicht zu verwechseln mit offenen Immobilienfonds) oder auch US-Fonds als besondere Immobilienfonds.
Eine weitere beliebte Anlageklasse sind in letzter Zeit auch die Umweltfonds. Unter dieser Bezeichnung werden verschiedene geschlossene Fonds zusammengefasst, wie beispielsweise Wasserfonds, Solarfonds oder Bioenergiefonds. In was der jeweilige geschlossene Fonds genau investiert, ist eigentlich immer der Bezeichnung des Fonds abzulesen (Wasserfonds in Wasserkraftanlagen, Windfonds in Windparks usw.).
Geschlossener Immobilienfonds, Geschlossener Schifffonds, Kapitalanlage in geschlossene Fonds