Investmentfonds bieten für Anleger eine gute Möglichkeit, in Aktien, Renten oder Immobilien zu investieren. Anders als bei einem Direktinvestment können Fonds in mehreren unterschiedlichen Assetklassen anlegen und so das Verlustrisiko der Anleger streuen. Damit ist es möglich, in ein Portfolio deutscher oder europäischer Aktien zu investieren oder aber ein Investment in asiatische Aktien zu tätigen und damit Chancen an den Märkten zu nutzen.
Es gibt am Markt mittlerweile mehrere tausend Investmentfonds, die sowohl aus Deutschland wie auch aus dem Ausland stammen. Deutsche Investmentfonds erkennt man daran, dass ihre ISIN mit „DE“ beginnt. Bei ausländischen Investmentfonds findet man die Anfangsbuchstaben der jeweiligen Länder, in denen der Fonds beheimatet ist.
Erträge aus Investmentfonds müssen bei inländischen Fonds im Rahmen der Abgeltungssteuer versteuert werden. Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland 2009 eingeführt und beträgt 25% aus Einkünften aus Kapitalvermögen. Eine nachfolgende Angabe der Erträge im Rahmen der persönlichen Einkommenssteuererklärung ist seither nicht mehr erforderlich, denn mit Zahlung der Abgeltungssteuer sind alle Steuerverpflichtungen abgegolten.
Auch bei Investmentfonds werden Erträge generiert, die der Abgeltungssteuer unterliegen. Die errechnete Steuerlast wird dann seitens der Bank ermittelt und an das zuständige Finanzamt überwiesen. Verluste aus Kapitalerträgen können allerdings gegengerechnet werden und können so die Steuerlast reduzieren. Dies sind zum einen die Fondsausschüttungen aus Zinsen, Dividenden oder Mieterträgen bei offenen Immobilienfonds und zum anderen die Kursgewinne bei Fondsverkauf. Auch diese Unterliegen seit 2009 der Abgeltungssteuer und werden unabhängig der Haltefrist berechnet. Anleger können Spekulationsgewinne seither nicht mehr steuerfrei vereinnahmen, sondern müssen Kursgewinne ebenfalls versteuern. Lediglich dann, wenn Anleger ihre Fondsanteile bereits vor dem 31.Dezember 2008 erworben haben, können die Erträge abgeltungssteuerfrei erzielt werden, sofern die Spekulationsfrist von einem Jahr eingehalten wird.